__» und dem Beschuldigten seit April 2019 geführten WhatsApp-Anruf- und Chatprotokolls keine andere Schlussfolgerung zu, als dass der Beschuldigte im Auftrag von «D.________» Betäubungsmitteltransporte, namentlich von Heroin und Kokain, ausführte und aus diesen Betäubungsmittellieferungen Geldbeträge entgegennahm, wovon er einen Teilbetrag als Entschädigung behalten durfte. Als reine Schutzbehauptung zu qualifizieren sind demgegenüber die vorgebrachten Angaben des Beschuldigten, wonach er das sichergestellte Bargeld durch Schwarzarbeit auf Baustellen eingenommen haben will. C.__