Ferner lässt die Interpretation des zwischen «D.________» und dem Beschuldigten seit April 2019 geführten WhatsApp-Anruf- und Chatprotokolls keine andere Schlussfolgerung zu, als dass der Beschuldigte im Auftrag von «D.________» Betäubungsmitteltransporte, namentlich von Heroin und Kokain, ausführte und aus diesen Betäubungsmittellieferungen Geldbeträge entgegennahm, wovon er einen Teilbetrag als Entschädigung behalten durfte.