367, Z. 174). Er bestätigte, dass C.________ meistens in der Wohnung gewesen und wenn er ab und zu rausgegangen sei, dann sei er zwischen 10 Minuten und einer halben Stunde draussen gewesen (pag. 365, Z. 105 ff.) und habe «Sugar» und «Cola» verkauft (pag. 366, Z. 117). Beide Auskunftspersonen konnten zu den konkreten Mengen oder den Preisen der Betäubungsmittel keine Angaben machen (pag. 414, Z. 225 ff.). S.________ sagte einzig aus, es seien Säcklein mit Weissem oder Braunem, manchmal beides, gewesen. Diese hätten die Grösse eines Pingpong- oder Tennisballes gehabt (pag. 414, Z. 235 ff.). Ein Motiv für eine Falschbelastung von C.__