469, Z. 155), auf konkrete Nachfrage, er habe das Material, dass der Beschuldigte ihm gebracht habe, geputzt (pag. 469, Z. 158) und auf erneute Nachfrage, er habe dem Beschuldigten, wenn er etwas montiert habe, die Geräte gegeben (pag. 470, Z. 173 f.). Diese Tätigkeiten des Putzens und Bereitstellens der Geräte weicht wesentlich von der vom Beschuldigten beschriebenen Arbeit des Kabeleinziehens ab. Auch abweichend sind die Aussagen hinsichtlich der Arbeitszeiten, wobei C.________ angab, diese hätten nur vormittags stattgefunden (pag. 450, Z. 387), der Beschuldigte aber aussagte, er habe mit C._____