Auf Frage, weshalb er C.________ nicht an der Adresse am P.________(Adresse) und damit anfangs des Q.________wegs habe aussteigen lassen, sondern erst am Anhalteort, ca. auf Höhe des Z.________(Adresse), sagte der Beschuldigte, C.________ habe ihm gesagt, er solle ihn dort rauslassen und es sei für ihn aufgrund des Wendens praktisch gewesen, gab aber selbst zu, dass er auch noch hätte geradeausfahren können, was für ihn auch praktisch gewesen wäre (pag. 543, Z. 143 ff.).