Jedoch fehlen den Aussagen konkretere Angaben zum fraglichen Kollegen, der ihm die Schwarzarbeit vermittelt, das sichergestellte Mobiltelefon Wiko gegeben, C.________ als Helfer zur Verfügung gestellt und die Arbeit entschädigt haben soll, wie auch zu den Baustellen, auf denen der Beschuldigte gearbeitet haben will (pag. 507, Z. 189; pag. 511, Z. 335; pag. 516, Z. 82 ff.; pag. 518, Z. 140; pag. 1247, Z. 35 ff.).