S. 25 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). So entschuldigte sich der Beschuldigte jeweils bei «D.________», wenn er aufgrund eines Terminkonflikts nicht «fahren» konnte und fragte zudem nach, ob etwas anstehe (vgl. pag. 743; pag. 754; pag. 776). Auch erkundigte sich der Beschuldigte bei «D.________», ob sie um 16:00 Uhr starten könnten, da er an diesem Tag die Kinder habe (pag. 717). Dass «D.________» hierarchisch eine höhere Rolle als der Beschuldigte einnahm, diesem die Aufträge erteilte und mithin auch über die Transporte und Einnahmen genau Bescheid wusste, zeigt eindrücklich die nachfolgende Kommunikation (pag. 783 f.): 06.08.2019 18:48:27 (UTC+0), ________@s.whatsapp.net: