21 Nummern 1 bis 4 bezeichnet wurden (vgl. pag. 706; pag. 719; pag. 722; pag. 736; pag. 739; pag. 755). Im Anschluss an die Übergaben ist den Protokollen jeweils eine erneute Kontaktaufnahme durch den Beschuldigten zu entnehmen, teilweise wiederum gefolgt von der Nennung einer weiteren Adresse durch «D.________», womit der hiervor geschilderte Ablauf erneut zu laufen begann. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte über zwei Mobiltelefone verfügte, wovon er eines privat (Huawei) und eines «geschäftlich» verwendete (Wiko; pag. 499, Z. 435 ff.).