Hinweise auf die Herkunft des Geldes entnehmen. Demnach nahm der Beschuldigte am 09. August 2019 im Rahmen der jeweiligen Übergaben insgesamt CHF 14'800.00 entgegen (CHF 6'200.00, pag. 794; CHF 7'200.00, pag. 798; CHF 1'400.00, pag. 799), mithin nur rund CHF 4'000.00 weniger, als anlässlich der Anhaltung sichergestellt wurde. 10.3.4 Zur Analyse des Fingernagelschmutzes und der Kleidung Die Kammer kann sich ebenfalls den Ausführungen der Vorinstanz zur forensischchemischen Analyse der Kleidung und des Fingernagelschmutzes sowie zu den entsprechenden Feststellungen des forensisch-chemischen Abschlussberichts des IRM anschliessen (pag.