352 f.). In Übereinstimmung mit der Vor-instanz sprechen die anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten und im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln stehenden Gegenstände, wie namentlich Waagen und Minigrip mit weissem und braunem Pulver, dafür, dass diese für die Verarbeitung bzw. Streckung von Betäubungsmitteln verwendet wurden, der Mixer konkret für die Verarbeitung von Heroin (pag. 596; pag. 607). C.________ wurde des Verschaffens und Veräusserns von Heroin bzw. Kokain an S.________, X.________ und an unbekannte Abnehmer rechtskräftig verurteilt.