334). 10.3.3 Zu den weiteren Sicherstellungen Die Kammer kann sich den Erwägungen der Vorinstanz bezüglich der Sicherstellungen anlässlich der Hausdurchsuchung sowie des sichergestellten Bargeldes im Fahrzeug des Beschuldigten vollumfänglich anschliessen (pag. 1135 ff.; S. 19 ff., S. 19 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, wohnte C.________ im Zeitpunkt der Anhaltung in der Wohnung von S.________ am R.________(Adresse) in F.________ (Ortschaft).