Bereits an dieser Stelle kann vorweggenommen werden, dass alleine aufgrund der sichergestellten Betäubungsmittelmenge sowie dem – grösstenteils unbestritten gebliebenen – Rahmengeschehen die Beweislast für den Beschuldigten erdrückend ist. Gemäss dem forensisch-chemischen Abschlussbericht des IRM enthielt der aufgefundene, braunes Pulver mit einem Gesamtnettogewicht von 240 Gramm enthaltende, Plastiksack Heroin Hydrochlorid mit einem Wirkstoffgehalt von 22% und damit einer Wirkstoffmenge von 52.8 Gramm (pag. 334).