Schliesslich ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass anlässlich der parteiöffentlichen, delegierten Einvernahme von C.________ vom 15. November 2019 der befragende Polizist festhielt: «dass sich der Q.________weg auf der Rückseite der Liegenschaft R.________(Adresse) in F.________ (Ortschaft) befindet und durch einen Hinterausgang von der besagten Liegenschaft direkt an den P.________(Adresse) gelangt werden kann. Die Strecke beträgt 50 Meter» (pag. 452, Z. 462 ff). Wie nachfolgend noch dargelegt wird, wohnte C.________ im Zeitpunkt der Anhaltung am R.________(Adresse) (vgl.