Vorliegend wurde der Beschuldigte unbestrittenermassen gemeinsam mit C.________ von zwei Mitarbeitenden des Botschaftsschutzes auf der Höhe des Z.________(Adresse) angehalten. In Anbetracht der zeitlichen und örtlichen Begebenheiten ist es auch nach Ansicht der Kammer denkbar, dass sich das Fahrzeug des Beschuldigten nach dem Passieren der Rechtskurve am Q.________weg (vgl. pag. 1239) für einen kurzen Moment ausserhalb des Sichtfeldes der dahinterfahrenden Mitarbeitenden des Botschaftsschutzes befand.