Zum Rahmengeschehen und den sichergestellten Betäubungsmitteln Den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zu den sichergestellten Betäubungsmitteln sowie zum eigentlichen Rahmengeschehen (pag. 1134 f.; S. 18 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) kann sich die Kammer vorab, mit der nachfolgenden Ergänzung, anschliessen.