Unbestritten ist ferner, dass anlässlich dieser Anhaltung auf der Kleidung und im Fingernagelschmutz der linken Hand des Beschuldigten sowie auf dem sichergestellten Bargeld Spuren von Heroin und/oder Kokain festgestellt werden konnten. Schliesslich stritt der Beschuldigte nicht ab, über sein ebenfalls sichergestelltes Mobiltelefon Wiko in Kontakt mit einem Kollegen namens «D.________» gestanden zu haben.