Unbestritten ist demnach, dass der Beschuldigte am 09. August 2019 gegen 21:00 Uhr mit seinem Fahrzeug, einem Toyota Prius mit dem Kennzeichen ________, von AB.________(Ortschaft) her in den Y.________weg in F.________ (Ortschaft) einbog und in den Q.________weg fuhr. Vor dem Einbiegen in den Q.________weg wurde das Fahrzeug des Beschuldigten von zwei Mitarbeitenden des Botschaftsschutzes bemerkt, die ihm in ihrem Fahrzeug folgten, auf der Höhe des Z.________ (Adresse) anhielten und den Beschuldigten, gemeinsam mit seinem Beifahrer C.________, einer Polizeikontrolle unterzogen.