in der Nähe des Anhalteorts, die dort sichergestellten Gegenstände sowie die beim Beschuldigten und auf dem Bargeld gefundenen Drogenrückstände würden allesamt gegen einen Zufall sprechen. Der Anklagesachverhalt in Ziff. I.1.1 sei demnach erstellt. 10.3 Würdigung durch die Kammer 10.3.1 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Der erstinstanzlichen Urteilsbegründung lässt sich nicht entnehmen, ob und welche Teile des vorgeworfenen Sachverhalts vorliegend bestritten sind.