So wüssten sie mit Sicherheit, welche Art von Drogen sie konsumiert und von wem sie diese erhalten hätten. Weiter sei die Aussage des Beschuldigten, wonach der sichergestellte Bargeldbetrag von CHF 18'700.00 aus Schwarzarbeit stammen würde und er jeweils 37'000.00 pro Jahr verdiene, bereits deshalb nicht