Denn der Sack habe für jedermann erkennbar und zugänglich auf einer Treppenstufe gelegen, nur bedingt vor Witterung geschützt, weshalb undenkbar sei, dass ein Drogenhändler dort seine Drogen ablegen würde. Stattdessen spreche die Fundsituation klar für einen schnellen Ablauf, wobei der Sack aufgrund der bevorstehenden Personenkontrolle umgehend habe entsorgt werden müssen. Weiter würden die Heroinrückstände auf dem anlässlich der Hausdurchsuchung bei S.___