Nach Ansicht der Verteidigung müsse dies stimmen, denn auf dem Beutel seien keinerlei Fingerabdrücke oder DNA-Spuren gefunden worden (pag. 1010; pag. 320). Es sei kaum möglich, dass der Beschuldigte einen Beutel aus einem Auto werfe, ohne ihn zu berühren. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein anderer Kurier