Demgegenüber sei dem Anzeigerapport auf pag. 294 zu entnehmen: «Gestützt auf die Beobachtungen der Polizei sowie die entsprechende Spurenauswertung durch den KTD, kann die am 9.08.2019 sichergestellte Heroinportion nicht eindeutig einem der Beschuldigten angelastet werden.» Der Beschuldigte gebe selbst zu, dass ihm während der Fahrt ein Klumpen gezeigt worden sei (pag. 492), es habe sich aber nicht um denjenigen gehandelt, der auf der Treppe gelegen habe (pag. 512). Nach Ansicht der Verteidigung müsse dies stimmen, denn auf dem Beutel seien keinerlei Fingerabdrücke oder DNA-Spuren gefunden worden (pag.