15 auch effektiv schwarz auf dem Bau gearbeitet (pag. 446, Z. 165 ff.). Auch inhaltlich seien die Aussagen nicht plausibel: Er habe dargelegt, am Anhaltetag kurz vor der Anhaltung vom Beschuldigten abgeholt worden zu sein, um mit diesem etwas trinken zu gehen (pag. 450, Z. 380 ff.), vermochte jedoch nicht zu erklären, wie sich dies mit der Beobachtung der Polizei vereinbaren liesse, wonach der Beschuldigte mit ihm von der W.________strasse her in den Q.________weg hineingefahren sei. Die Aussagen der Auskunftspersonen S.__