_ (Ortschaft), die letzte unmittelbar vor der Anhaltung angegebene Adresse, hätte ausliefern sollen. So habe sich bei der Anhaltung auch C.________ im Fahrzeug befunden, der zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort gewesen sei. Im Fahrzeug und in der näheren Umgebung seien ausser dem sichergestellten Drogenpaket von 240 Gramm Heroingemisch keinerlei Gegenstände festgestellt worden, die als «Paket Nr. 3» in Frage gekommen seien. Ob die Übergabe des Heroinpakets an C.________ im Zeitpunkt des Wurfes aus dem Fahrzeugfenster erst noch hätte erfolgen sollen bzw. noch im Gang oder bereits erfolgt gewesen sei, habe sich nicht klären lassen.