13 Die Vorinstanz führte weiter aus, im Rahmen der groben Durchsuchung des vom Beschuldigten geführten Fahrzeuges seien am Anhaltetag zwei Bargeldbeträge von CHF 2'160.00 / EUR 10.00 und CHF 2'320.00 / EUR 70.00 in gemischter Stückelung, bei einer zweiten, genaueren Durchsuchung vom 10. August 2019 aus einem Versteck in der Mittelkonsole ein weiterer Bargeldbetrag von CHF 14'170.00 / EUR 50.00 sichergestellt worden. Sämtliche sichergestellten Geldnoten hätten ein positives Ergebnis auf Kokain und/oder Heroin ergeben.