Wohnung von S.________)]. Es sei vorstellbar, dass das einige Meter vor dem Polizeifahrzeug befindliche Fahrzeug des Beschuldigten nach dem Abbiegen für einen kurzen Moment aus dem Blickfeld der Polizisten verschwunden sei. Diese Zeit habe ihm bzw. C.________ gereicht, um die Heroinportion aus dem Fahrzeug zu werfen. Die Vorinstanz stellte weiter fest, dass auf die Beobachtungen gemäss den Berichtsrapporten abzustellen sei, die Berechnungen der Drogenmengen und der Reinheitsgrade jedoch nicht übernommen werden könnten. Einzig in Bezug auf die sichergestellte Heroinportion stehe der Reinheitsgrad fest: