Aufgrund dieser Fundsituation habe der polizeiliche Ermittler vermutet, dass die Heroinportion durch den Beschuldigten oder C.________ aus dem Fahrzeuginnern auf die Treppe geworfen worden sei. Die Vorinstanz führte weiter aus, der Umstand, dass der Wurf nicht habe beobachtet werden können, liesse sich dadurch erklären, dass der Q.________weg kurz vor dem Anhalteort eine fast rechtwinklige Biegung mache (vgl. pag. 558; Markierung A: P.________(Adresse), Markierung B: Anhalteort; Markierung C: R.________ (Adresse) [Wohnung von S.__