8. Beweismittel Vorab verweist die Kammer auf die korrekte Aufzählung der Vorinstanz der für sämtliche zu überprüfenden Vorwürfe relevanten Beweismittel (pag. 1133; pag. 1151 ff.; S. 17 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Als weiteres Beweismittel kommt ferner die oberinstanzliche Befragung des Beschuldigten (pag. 1243 ff.) sowie ein von der Kammer zu den Akten genommener Kartenausschnitt (pag. 1293) hinzu. Zudem berücksichtigt die Kammer die polizeiliche Einvernahme von