10 instanzliche Dispositiv massgeblich. Da das Verbot der «reformatio in peius» im Lichte der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ebenfalls hinsichtlich zusätzlicher Schuldsprüche Geltung beansprucht, ist es der Kammer verwehrt, den Beschuldigten weiterer Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mithin des Beförderns und Verschaffens höherer Mengen Betäubungsmittel, schuldig zu sprechen.