6 Berufungserklärung vom 30. November 2020 (pag. 1174 f.) – Anträge (pag. 1269 f.; Hervorhebungen im Original): 1. A.________ sei freizusprechen von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach, mengenmässig qualifiziert sowie bandenmässig gemeinsam mit dem unbekanntem «D.________» begangen. 2. Die Verfahrenskosten seien vollumfänglich dem Kanton Bern aufzuerlegen. 3. Rechtsanwalt B.________ sei eine amtliche Entschädigung gemäss heute eingereichter Honorarnote für das Verfahren vor Obergericht auszurichten.