4. Oberinstanzliche Anträge der Parteien Die Verteidigung stellte im Rahmen ihrer Berufungserklärung vom 30. November 2020 namens und auftrags des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 1174 f.): 1. A.________ sei freizusprechen von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach, mengenmässig qualifiziert sowie bandenmässig gemeinsam mit dem unbekanntem «D.________» begangen. 2. Die Verfahrenskosten seien vollumfänglich dem Kanton Bern aufzuerlegen.