I.1. zweiter Abschnitt des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Verfahrenskosten (Ziff. I.2. zweiter Abschnitt des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Ausrichtung der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar (Ziff. II.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) und die Verfügungen betreffend die Vernichtung des Mobiltelefons Wiko (Ziff. V.2.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Einziehung des beschlagnahmten Geldbetrages (Ziff. V.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), der Zustimmung zur Löschung des DNA-Profils (Ziff.