2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die amtliche Verteidigung des Beschuldigten, Rechtsanwältin E.________, mit Schreiben vom 07. September 2020 form- und fristgerecht die Berufung an und ersuchte überdies um Entlassung aus dem amtlichen Mandat (pag. 1099). Mit Verfügung vom 11. September 2020 wurde dem Antrag entsprochen und Rechtsanwältin E.________ aus dem amtlichen Mandat entlassen. Als amtliche Verteidigung des Beschuldigten ab 23. September 2020 wurde Rechtsanwalt B.________ bestellt (pag. 1103 f., pag. 1107 f.). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 04. November 2020 (pag.