3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 2'400.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 11.02.2019. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 24 Tage festgesetzt. 4. Zur Bezahlung von zwei Dritteln der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2'400.00, ausmachend CHF 1’600.00. II. Die restlichen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 800.00 trägt der Kanton Bern. III.