30 Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. Für die Dauer der Probezeit wird Bewährungshilfe angeordnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 7 Tagessätzen zu CHF 20.00, ausmachend total CHF 140.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 11.02.2019. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.