Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 10.06.2020 in Rechtskraft erwachsen ist, soweit I. A.________ ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten freigesprochen wurde: 1. von der Anschuldigung der einfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen/angeblich festgestellt am 28.03.2019 in K.________ durch Besitz und Anstaltentreffen zum Verkauf von 990 mg Morphin in Form von Sevre-Long;