V. Verfügungen Der Verzicht auf eine sofortige Inhaftierung sowie die Feststellung, dass im vorliegenden Verfahren kein DNA-Profil erstellt wurde, müssen nicht verfügt werden. Die Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel und der CO2-Pistole zur Vernichtung steht im Einklang mit den Anträgen der Verteidigung und muss demnach nicht weiter begründet werden. In Bezug auf die sichergestellten Messer und Schwerter hat die Verteidigung die Aushändigung an den Beschuldigten verlangt.