auf CHF 2'400.00 festgelegt. Der Beschuldigte beantragte oberinstanzlich deutlich tiefere Strafen sowie ausschliesslich eine Geldstrafe, welche bedingt auszufällen sei, und eine Übertretungsbusse (pag. 589). Verurteilt wurde er zu einer deutlich höheren bedingten Freiheitsstrafe, einer bedingten Geldstrafe sowie einer höheren Übertretungsbusse. Durch die Gewährung des bedingten Vollzugs hat der Beschuldigte im Umfang von ca. einem Drittel obsiegt. Er hat somit zwei Drittel der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1'600.00, zu bezahlen. Die restlichen Verfahrenskosten von CHF 800.00 trägt der Kanton Bern.