Infolge des geltenden Verschlechterungsverbots ist die Übertretungsbusse demnach auf CHF 2'400.00 zu reduzieren (siehe Ziff. I.6 oben). 17.5 Fazit Der Beschuldigte wird zu einer Übertretungsbusse von CHF 2’400.00 verurteilt, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Em- mental-Oberaargau vom 11. Februar 2019. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 24 Tage festgesetzt. 24 IV. Kosten und Entschädigung