17.4 Bildung der teilweisen Zusatzstrafe In einem letzten Schritt werden die Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 11. Februar 2019 sowie die Gesamtstrafe für die danach erfolgten Übertretungen addiert. Dies ergibt eine teilweise Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 11. Februar 2019 von CHF 2'995.00. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten zu einer Übertretungsbusse von CHF 2'400.00 verurteilt. Infolge des geltenden Verschlechterungsverbots ist die Übertretungsbusse demnach auf CHF 2'400.00 zu reduzieren (siehe Ziff.