Bildung der Gesamtstrafe Mit den Bussen für die Übertretungen, die nach dem Strafbefehl vom 11. Februar 2019 begangen wurden, ist ebenfalls eine Gesamtstrafe zu bilden. Schwerstes Delikt und somit die Einsatzstrafe bildet der erste geringfügige Diebstahl, der mit einer Busse von CHF 300.00 bestraft wird. Die Busse für den zweiten geringfügigen Diebstahl wird mit einem Faktor 2/3, ausmachend abgerundet CHF 250.00, asperiert. Die Busse für die Konsumwiderhandlung wird ebenfalls mit einem Faktor 2/3, gerundet CHF 70.00, asperiert. Dies ergibt eine Gesamtstrafe von CHF 620.00. 17.4 Bildung der teilweisen Zusatzstrafe