23 17.3.1 Geringfügiger Diebstahl vom 28. Februar 2019 Bei geringfügigem (Laden-)Diebstahl sehen die VBRS-Richtlinien eine Busse von mindestens CHF 300.00 vor, wenn der Täter innerhalb von zwei Jahren die zweite Anzeige wegen geringfügigem Diebstahl erhält (VBRS-Richtlinien, S. 31). Dies ist vorliegend der Fall: Der Beschuldigte wurde zuletzt mit Strafbefehl vom 11. Februar 2019 wegen geringfügigem Diebstahl verurteilt (pag. 530). Es ist somit eine Busse von CHF 300.00 angezeigt. 17.3.2 Geringfügiger Diebstahl vom 28. März 2019