Die Bussen für die weiteren Verkehrsregelverletzungen werden ebenfalls mit einem Faktor von 50%, sprich mit CHF 125.00, CHF 200.00 und CHF 150.00 asperiert. Die daraus resultierende Gesamtbusse von CHF 2'475.00 wird durch die mit Strafbefehl vom 11. Februar 2019 bereits ausgesprochene Busse von CHF 300.00 im Umfang von CHF 200.00 erhöht (Faktor 2/3). Dies ergibt eine hypothetische Gesamtstrafe von CHF 2'675.00. Nach Abzug der bereits ausgesprochenen Busse von CHF 300.00 resultiert eine Busse von CHF 2'375.00 als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 11. Februar