Für die weiteren einfachen Verkehrsregelverletzungen sind folgende Bussen angemessen: Für das Vornehmen einer Verrichtung, welche das Bedienen des Fahrzeugs erschwert, eine Busse von CHF 250.00, für das Nichtbeachten von polizeilichen Weisungen CHF 400.00 und für die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts CHF 300.00. 17.2.3 Bildung der Zusatzstrafe Diese Übertretungen sind vor dem Strafbefehl vom 11. Februar 2019 erfolgt, weshalb mit der dort ausgesprochenen Übertretungsbusse von CHF 300.00 eine hypothetische Gesamtstrafe zu bilden ist.