Gemäss Empfehlungen der VBRS-Richtlinien werden Fahrfehler auf der Autobahn gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG mit einer Busse von CHF 500.00 bestraft (VBRS-Richtlinien, S. 23). Diese Busse erscheint auch hier für jede einzelne Verkehrsregelverletzung angemessen. 17.2.2 Weitere einfache Verkehrsregelverletzungen am 24. Oktober 2018 Für die weiteren einfachen Verkehrsregelverletzungen sind folgende Bussen angemessen: