Konkret handelt es sich dabei um folgende Verkehrsregelverletzungen: - Mehrfaches Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes beim Hintereinanderfahren - Mehrfaches unvorsichtiges Ausschwenken nach links zum Überholen - Überfahren einer doppelten Sicherheitslinie Es wird davon ausgegangen, dass der Beschuldigte insgesamt mindestens sieben einfache Verkehrsregelverletzungen auf der Autobahn begangen hat. Gemäss Empfehlungen der VBRS-Richtlinien werden Fahrfehler auf der Autobahn gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG mit einer Busse von CHF 500.00 bestraft (VBRS-Richtlinien, S. 23).