Der Beschuldigte hat am 24. Oktober 2018 auf der Flucht vor der Polizei mehrere einfache Verkehrsregelverletzungen auf der Autobahn begangen, die gestützt auf Art. 90 Abs. 1 SVG mit Busse bestraft werden. Konkret handelt es sich dabei um folgende Verkehrsregelverletzungen: - Mehrfaches Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes beim Hintereinanderfahren - Mehrfaches unvorsichtiges Ausschwenken nach links zum Überholen - Überfahren einer doppelten Sicherheitslinie Es wird davon ausgegangen, dass der Beschuldigte insgesamt mindestens sieben einfache Verkehrsregelverletzungen auf der Autobahn begangen hat.