17. Übertretungsbussen Für die Übertretungen während der Flucht vor der Polizei, die geringfügigen Diebstähle sowie die Konsumwiderhandlung gegen das BetmG sind Übertretungsbussen auszufällen. Aufgrund der Gleichartigkeit der Strafart ist mit den einzelnen Übertretungsbussen eine Gesamtbusse zu bilden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte die Übertretungen teils vor und teils nach dem Strafbefehl vom 11. Februar 2019 begangen hat, mit dem er zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 wegen geringfügigem Diebstahl verurteilt wurde (pag. 530). Es liegt somit ein Fall von teilweiser retrospektiver Konkurrenz vor.