Auf das Ausfällen einer Verbindungsbusse wird verzichtet. 16.5 Fazit Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 7 Tagessätzen zu CHF 20.00, ausmachend total CHF 140.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 11. Februar 2019 verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt.