Die restlichen Ausgaben werden direkt vom Sozialdienst bezahlt und durch eine IV-Rente sowie Ergänzungsleistungen finanziert (pag. 370 f.). Es ist dementsprechend bei der Berechnung des Tagessatzes kein Abzug für Miete, Krankenkasse etc. vorzunehmen, weil diese direkt vom Sozialdienst bezahlt werden. Angemessen ist somit ein Tagessatz von CHF 20.00.